Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Berufsqualifikationen
Hinweise: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des Berufsqualifikationsgesetzes (BQFG) für die Entscheidung über den Antrag erforderlich. Sollten Sie Ihre Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann der Antrag allein deshalbabgelehnt werden (§ 15 BQFG). Für das Verfahren wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Handwerkkammer Koblenz.