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Flohmarkt am Peter-Altmeier-Ufer

Szene vom Flohmarkt am Peter-Altmeier-Ufer - Foto: Frey Pressebild

Der Frühlingsflohmarkt des Ordnungsamtes der Stadt Koblenz am Peter-Altmeier-Ufer findet in diesem Jahr am Sonntag, 25.05.2003 statt.

Das Ordnungsamt macht erneut darauf aufmerksam, dass seit dem 01.04.2002 eine Marktsatzung in Kraft ist, die die Teilnahme an den von der Stadt veranstalteten Flohmärkten regelt. Insbesondere ist in der Satzung enthalten, dass eine Standplatzreservierung vor der zugelassenen Aufbauzeit nicht gestattet ist.

Dadurch, dass die Veranstaltung an einem Sonntag durchgeführt wird, ergeben sich folgende zeitlichen Abläufe:

ab 02.00 Uhr – Sperrung des Veranstaltungsgeländes
ab 05.00 Uhr – Aufbau der Stände
ab 11.00 Uhr – Beginn der Verkaufstätigkeit
bis spätestens 19.00 Uhr – Abbau der Verkaufsstände

Als Flohmarktbereich dient das gesamte Peter-Altmeier-Ufer von Einmündung Schlachthofstraße bis Einmündung Danziger Freiheit/Kastorpfaffenstraße sowie die Zufahrt zum Parkplatz Neuer Messeplatz. Zum Veranstaltungsgelände gehört auch der Parkplatz am Peter-Altmeier-Ufer. Das Ordnungsamt wird das Veranstaltungsgelände am 25.05.2003 ab 2.00 Uhr sperren und bereits vorgenommene Platzreservierungen, auch mit Fahrzeugen oder Anhängern, kostenpflichtig beseitigen. Darüber hinaus werden festgestellte Verstöße gegen die Regelungen in der Marktsatzung als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

Eine Zufahrt für Anbieter des Flohmarktes ist ab 5.00 Uhr nur über die Kornpfortstraße / Höhe Deutscher Kaiser möglich.

Neuwaren sowie Nahrungs- und Genussmittel sind vom Verkauf ausgeschlossen. Nicht verkaufte Gegenstände, Abfälle etc. dürfen nicht zurückgelassen werden. Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen als Verkaufsstände nur auf den Parkständen im Bereich des Peter-Altmeier-Ufers benutzt werden. Darüber hinaus dürfen keine Fahrzeuge im Veranstaltungsgelände abgestellt werden.

Die Preise bei nicht gewerbsmäßigen Verkauf betragen je angefangenen laufenden Meter 1,50 €, bei berufsmäßigem Verkauf je angefangenen laufenden Meter 8,00 €. Für Kraftfahrzeuge und Anhänger, die als Verkaufsstände genutzt werden, ist eine Gebühr von jeweils 30,00 € zu entrichten.

Informationen unter:

Tel.: 0261/129-4468
Fax: 0261/129-4450
E-Mail: ordnungsamt@stadt.koblenz.de


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