Normenkontrolle gegen IKEA-Bebauungsplan zurückgewiesen - Auflagenbeschluss bei Entwicklungssatzung
Das OVG Koblenz hat am heutigen Donnerstag (26.06.2003) die Normenkontrollklage gegen den IKEA-Bebauungsplan und angrenzende Bereiche zurückgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen.
Im Verfahren der Klage gegen die Entwicklungssatzung für den betreffenden Bereich hat das Gericht noch kein Urteil gefällt. Vielmehr erging ein Auflagenbeschluss. Die Stadtverwaltung muss nun bis zum 15. August zu vier Fragen detaillierte Antworten geben.
Oberbürgermeister Eberhard Schulte-Wissermann zeigt sich zufrieden über dieses Ergebnis. „Das Gericht hat uns bestätigt, dass der Bebauungsplan 229 ist in einem ordnungsgemäßen Verfahren entwickelt worden ist und alle Formvorschriften eingehalten wurden“. Der OB weiter: „Die Präzisierungen für Entwicklungssatzung werden wir fristgerecht liefern.“
Das Gericht wünscht sich weitere Aufklärung unter anderem zu der Frage, wie das Kaufpreisangebot für die Grundstücke ermittelt wurde. Außerdem soll die Stadt eine Liste der Grundstückseigentümer vorlegen und die Verkaufsbereitschaft bzw. die Ablehnung kenntlich machen. Schließlich soll die Stadt aufzeigen, wie viele Grundstück im Industriegebiet an der A61 in ihrem Eigentum sind und ihre Prognosen zu dem Beschäftigungseffekt der IKEA-Ansiedlung und weiteren Unternehmen verdeutlichen.
Diese Angaben braucht das Gericht, weil es sehr strenge Maßstäbe anlegt, wenn eine Kommune private Grundeigentümer enteignen will.
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