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Munition ist meldepflichtig

Auf eine Auswirkung des seit 01. April gültigen Waffengesetzes weist das Ordnungsamt hin. Danach ist der Besitz alter Munition anmeldepflichtig (§58 Abs.1 WaffRNeuRegG). Das Gesetz nennt auch den Zeitpunkt, bis zu dem sich die Besitzer gemeldet haben müssen: Es ist der 31. August 2003.
Die Meldepflicht betrifft besonders Munitionskäufe vor dem 01. Januar 1973 und den Besitz von Munition, die bisher erlaubnisfrei erworben oder ohne Erwerbserlaubnis besessen werden durfte. Hier ist besonders ererbte Munition gemeint oder Restbestände von Munition für Waffen, die man nicht mehr besitzt.
Munitionsbesitzer müssen einmalig ihre Munitionsbestände dem Ordnungsamt anzeigen. Die schriftliche Anzeige muss die Stückzahl der vorhandenen Munition – es darf auf die nächste Zehnerzahl aufgerundet werden – das Kaliber und die Munitionsart genannt werden. Der Nachweis der fristgerechten Anmeldung gilt als Erlaubnis zum Besitz der Munition.

Mehr als 1000 Personen werden in den nächsten Tagen ein Schreiben des Ordnungsamtes erhalten, mit dem sie zur Meldung aufgefordert werden. Ein entsprechender Vordruck ist beigefügt. Munitionsbesitzer können den Vordruck auch im Internet abrufen oder ihn beim Ordnungsamt unter Tel.: 129-4458 anfordern. Außerdem besteht die Möglichkeit, seinen Munitionsbesitz persönlich im Ordnungsamt anzumelden. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie mittwochs von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr.


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