Pappeln werden weiter gefällt - BUND-Antrag nicht zulässig
Die Stadt Koblenz wird am Dienstag mit den Baumfällungen fortfahren, nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz den BUND-Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für unzulässig erklärt hat.
Das Gericht erachtet in seinem Beschuss die mehr als 10 Jahre andauernde Praxis der Stadt, sich mit der Oberen Landespflegebehörde ins Benehmen zu setzen, für entbehrlich. Vielmehr müsse die Stadt Eingriffe in Natur und Landschaft in eigener Verantwortung anwenden und die notwendige Abwägung treffen.
Die Stadt Koblenz wird sich künftig mit der Unteren Landespflegebehörde ins Benehmen setzen.Die zu fällenden Pappeln wurden in einer gemeinsamen Ortsbegehung mit der Oberen Landespflegebehörde bestimmt. An dieser Auswahl wird die Untere Landespflegebehörde keine Änderungen vornehmen.
Die Fällaktion wird trotzdem nicht im vollen Umfang durchgeführt. Das Gericht hat sich lediglich mit Fragen der Zulässigkeit beschäftigt. Daher wird die Stadt zunächst die Bäume fällen, an denen schon Eingriffe vorgenommen wurden oder die in den vergangenen Tagen große Äste abgeworfen haben. Einige Bäume werden nur zurückgeschnitten.
Die Stadt Koblenz sah sich nach dem tragischen Unfalltod einer Touristin zum Handeln gezwungen. Abweichend vom Baumpflegekonzept aus dem Jahr 1995, das die Fällung von 20 bis 30 Pappeln pro Jahr und Ersatzpflanzungen mit anderen Gehölzen vorsah, sollten nun mehr als 60 Pappeln gefällt werden. Die Pappeln stehen in Bereichen, die besonders stark für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Die Bäume haben in der Regel ihre Lebensspanne erreicht und neigen dazu, grüne Äste abzuwerfen.
Durch starken Rückschnitt, sogenannte Kappungen, können die Bäume noch einige Jahre am Leben erhalten werden. Doch Kappungen beeinträchtigen das Landschaftsbild fast ebenso wie Fällungen. Ferner sind dadurch Astbrüche auf Dauer nicht zu verhindern. Daher hatten sich BUND und Landespflegebeirat im März 2000 gegen solche Maßnahmen ausgesprochen.
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