Waldbrandgefahr - Absolutes Verbot von Feuer im Stadtwald
Wegen der besonders hohen Waldbrandgefahr im Koblenzer Stadtwald weist das Amt für Liegenschaften und Forsten auf das absolute Rauchverbot sowie auf das Verbot von offenem Feuer im Wald hin. Das städtische Forstpersonal ist zur Überwachung verstärkt im Einsatz.
Bei Verstößen muss mit einer Anzeige und einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro gerechnet werden.
Außerdem wird dringend darum gebeten, auch auf den genehmigten Grillplätzen kein Feuer zu entzünden.
Nach dem Landeswaldgesetz ist jeder Waldbesucher verpflichtet, bei der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden mitzuwirken und den Anordnungen des Forstpersonals Folge zu leisten.
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