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Gegen Reform Gewerbesteuer und Konzept Harz IV
OB an Abgeordnete in Berlin: „Nein zum Regierungsentwurf - Für Ihre Heimatstadt“

In einem eindringlichen Appell hat Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte-Wissermann die Koblenzer Bundestagsabgeordneten gebeten, sich gegen den Gesetzesentwurf zur Reform der Gewerbesteuer sowie die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu wenden. Der Regierungsentwurf sieht vor, die Gewerbesteuer zu einer reinen Gewinnsteuer zu machen. „Damit ist sie noch weniger gestaltbarer, als die jetzige Gewerbesteuer. Unsere wichtigste Einnahmequelle wird vollends unplanbar und massiv bedroht,“ schreibt Schulte-Wissermann an Ursula Mogg, Dr. Michael Fuchs und Josef Winkler.

Statt die dringend benötigte Gewerbesteuerreform einzuleiten, werde mit der neuen Gemeindewirtschaftssteuer die Unternehmensreform fortgesetzt zu Lasten der mittelständischen Wirtschaft und der Kommunen. Der Grund: Während nach geltendem Recht Kapitalgesellschaften zu 62 Prozent am Gewerbesteueraufkommen beteiligt sind, wären sie dies nach dem Regierungsentwurf nur noch zu ca. 44 Prozent. Auf Gewerbetreibende und Freiberufler kommen dagegen nach Auffassung Schulte- Wissermanns Mehrbelastungen zu.

Weiterhin heißt es in dem Brief an die Abgeordneten:

„Die Kommunen befinden sich in der schwersten Finanzkrise der Nachkriegszeit. Allein für das Haushaltsjahr 2003 wird mit einem negativen Saldo von rund 10 Milliarden Euro gerechnet. Auch die Stadt Koblenz ist Opfer dieser krisenhaften Entwicklung und verzeichnet im Haushaltsplan 2003 ein Defizit in Höhe von über 27 Millionen. Die Ursachen für diese katastrophale Entwicklung liegen vor allem in den drastisch rückläufigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer und in den explosionsartig gestiegenen Sozialausgaben.“

Grund genug für den Oberbürgermeister die Koblenzer an der Spree zu bitten, auch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nicht zu befürworten. Das Finanzierungskonzept des Hartz IV-Gesetzes weise aus, dass ab 2007 der Bund 10,2 Milliarden Euro höhere Umsatzsteueranteile zunächst zu Lasten der Länder für die Einführung des neuen Leistungsrechts erwartet. Es sei davon auszugehen, dass sich die Länder von diesen rund 10,2 Milliarden Umsatzsteueranteilverlusten 7,8 Milliarden bei den Kommunen wiederholten.

Mehrbelastungen der Kommunen für Wohnungshilfen, möglicherweise mehrere 100.000 Personen die, ohne Anspruch auf das bundesfinanzierte „Arbeitslosengeld II“, neu die Sozialhilfe belasten, im wesentlichen von den Kommunen neu zu schaffenden Beratungs- und Betreuungsangebote im Rahmen der Jobcenter: All dieses lässt Schulte-Wissermann keine Entlastung der Kommunen in der Sozialhilfe erwarten. „Ich fühle mich verpflichtet, Sie zu bitten, Ihren Einfluss im Interesse Ihrer Heimatstadt geltend zu machen, damit die Gesetzesentwürfe nicht Realität werden“, schreibt er abschließend.


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