koblenz.de - zurück zur Startseitekoblenz.de - zurück zur Startseite Aktuelles

Suche

Aktuelles

> Pressemeldungen
> Veranstaltungskalender
> Hochwasserlage
> Verkehrssituation
> Radarkontrollen
> Ärztlicher Notdienst/
   Apothekennotdienst

> Statistische Informationen
> Kommunikationsforum



Verwaltung/Politik

Wirtschaft/Verkehr

Touristik/Kultur

Gesundheit/Umwelt

Familie/Soziales

Freizeit/Sport

"Planung für Naturschwimmbad zu Recht ausgesetzt"
Aufsichtsbehörde bestätigt OB-Entscheidung zum Thema Horchheim

Die Entscheidung der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion ist eindeutig: "Der vom Sport- und Bäderausschuss im April gefasste Beschluss zur Vergabe der Planung für die Errichtung eines Naturschwimmbads Horchheim ist rechtswidrig. Die Aussetzung der Ausführung des Beschlusses durch den Oberbürgermeister ist zu Recht erfolgt", heißt es in dem Bescheid aus Trier, das Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte-Wissermann in seiner Funktion als Vorsitzender des Stadtrats erhielt.

Aus mehreren Gründen sah sich der OB in die Pflicht genommen, den Planungsauftrag nicht zu vergeben. "Ich bin der Meinung, dass der Beschluss gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstößt. Die Vergabe ist nur dann wirtschaftlich, wenn auch die Realisierung des Vorhabens erwartet werden kann. Dies ist jedoch nicht der Fall. Es gibt noch keine bestandskräftige Bauleitplanung und keinen Lärmschutz", begründet der OB seine Entscheidung. Darüber hinaus sei bei der defizitären Haushalts- und Finanzlage der Stadt und eines Investitions- sowie Sanierungsstaus von rund 25 Millionen Euro bei den fünf städtischen Bädern, der Bau eines sechsten Bades nicht vertretbar. Hinzu komme, dass eine Förderung durch das Land nicht zu erwarten sei, so der OB.


"Wir können es uns nicht leisten, rund 30.000 Euro Planungskosten zu verlieren, zumal die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord der Änderung des Flächennutzungsplans für das Gelände westlich der B 42 im Bereich Ex-Soldatenschwimmbad nicht zugestimmt hat", erläutert Schulte-Wissermann.
Weiterhin bestehe eine ausgeprägte Badelandschaft in den Nachbargemeinden. Ebenso könnten gesundheitliche Risiken für die Benutzer eines Naturfreibades nicht ausgeschlossen werden. Auch sei derzeit unklar, welche Anforderung der Gesetzgeber an die Wasserqualität von naturnahen Freibädern stellen werde.

"Es liegt derzeit lediglich ein Referentenentwurf für eine Verordnung vor, in der die gesetzlichen Anforderungen an Naturbäder erstmals geregelt werden sollen. Es macht keinen Sinn, jetzt eine Planung zu vergeben, die wir dann, wenn die gesetzlichen Festlegungen da sind, wieder revidieren müssen", begründet der OB abschließend seinen Entschluss.


© Stadt Koblenz 2003

Kontakt

Impressum

Sitemap

Stadtplan


  Pressemeldungen

>> Januar 2003
>> Februar 2003
>> März 2003
>> April 2003
>> Mai 2003
>> Juni 2003
>> Juli 2003
>> August 2003
>> September 2003