Heizungsbeihilfen für Bedürftige
Das Sozialamt der Stadt Koblenz zahlt auch in diesem Jahr an Minderbemittelte, die ihr Heizmaterial bevorraten müssen, wieder Heizungsbeihilfen. Minderbemittelte sind Personen, deren Einkommen den Bedarf von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz nicht oder nur geringfügig übersteigt. Die Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten die Heizungsbeihilfen monatlich mit der Sozialhilfe.
Je nach Größe des Haushaltes und verwandtem Heizmaterial beläuft sich die Gesamtbeihilfe auf 224 € bis 534 €.
Anträge werden ab sofort entgegengenommen, und zwar nach Terminvereinbarung oder während der allgemeinen Öffnungszeiten montags und donnerstags von 8.30 bis 11.00 Uhr im Sozialamt, Clemensstr. 26-30, 7. Stock, Verwaltungsgebäude (GEWA). Kriegsbeschädigte und –hinterbliebene können ihre Anträge bei der Kriegsopferfürsorgestelle im 8. Stock stellen.
Bei einer Antragstellung nach dem 01.11.2003 verringern sich die angegebenen Beihilfebeträge.
Mitzubringen sind Personalausweis, Familienstammbuch, alle Einkommens- und Vermögensnachweise der Familie ( z.B. Rentenbescheid, Sparbuch), Mietvertrag, Wohngeldbescheid, und ggf. der Schwerbehindertenausweis.
|