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Wahlen
Beisitzer
Beisitzer sind Mitglieder des Wahlvorstandes. In der Regel sind in einem Wahlvorstand 4-6 Beisitzer tätig.
Diese kontrollieren u.a. die Wahlbenachrichtigungen / Personalausweise.
Beisitzer können aber auch Mitglieder im Wahlausschuss sein. Dieser besteht aus vier oder sechs Beisitzern. Diese entscheiden über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und stellen das amtliche Endergebnis fest.