- Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bank- oder EC-Karte, alternativ das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer; Bei Firmen genügt auch ein Nachweis über die bestehende Großkundeneintragung beim Hauptzollamt oder ein Kontoauszug der Firma
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden, sowie deren Ausweis
- Wenn nur eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) vom Hersteller vorhanden ist: Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung) sowie eine Bestätigung, dass noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt sind
Kfz-Zulassungsstelle
Sie möchten erst wissen ob Sie bei uns richtig sind? Dann schauen Sie hier nach!
Aktuelles:
Wichtige Informationen aus der KFZ-Zulassungsbehörde:
Terminvergabe
Wir arbeiten bevorzugt nach vorheriger Terminvereinbarung um Wartezeiten bestmöglich zu vermeiden. Termine können unter nachstehendem Link vereinbart werden:
zur Onlineterminvergabe
Die Terminvergabe gilt für Personen oder Firmen aus dem Kreis Bad Kreuznach für den Standort Bad Kreuznach und Kirn. Bewohner oder Firmen aus der Stadt Bad Kreuznach wenden sich bitte an die dortige Zulassungsbehörde.
Bitte beachten Sie, dass alle von Ihnen zu erledigenden Zulassungsvorgänge angegeben werden müssen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Bearbeitung von nicht angegebenen Anliegen abgelehnt wird.
Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein, können Sie die Hauptstelle ind Bad Kreuznach weiterhin auch telefonisch unter der Nummer 0671 803 1354, sowie unsere Außenstelle in Kirn unter der Nummer 06752 8581 erreichen.
Wir bitten Sie, wenn möglich, von telefonischen Terminanfragen abzusehen.
Wir bitten Sie im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger darum, einen Termin den Sie nicht wahrnehmen können, frühestmöglich abzusagen. In der Folge können dann die freigewordenen Termine online direkt wieder neu vergeben werden.Teilen Sie hierzu zumindest den Ort, das Datum und die Uhrzeit mit oder Sie nutzen den Löschlink in der Bestätigungs- bzw. Erinnerungsmail.
Zuletzt möchten wir darauf hinweisen, dass für viele Vorgänge bereits die Möglichkeit besteht diese komplett Online abzuwickeln.
Online Zulassungsvorgänge i-KFZ
Aktueller Hinweis:
Die Online Zulassungsvorgänge stehen seit Ende Oktober wieder zur Verfügung.
Aus aktuellem Anlass warnen wir vor betrügerischen Websites im Internet, die sich als offizielle Kfz-Zulassungsportale ausgeben. Diese Anbieter verlangen überhöhte Servicegebühren für Online-Zulassungsvorgänge. Nach Abschluss des Vorgangs erhalten die Benutzer jedoch häufig nicht die beauftragte Dienstleistung.
- Dieser Link führt Sie zur Informationsseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
- Direkt zum Online Zulassungsportal
- Direkt zur Online Außerbetriebsetzung
Kfz-Wunschkennzeichen
Ist Ihr Wunschkennzeichen noch frei? Hier können Sie online nachsehen und gleich reservieren.
Entstempelung von Kennzeichen
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei der Außerbetriebsetzung / Umschreibung von Fahrzeugen die Dienstsiegel auf den Kennzeichen nicht vom Halter oder beauftragten Personen selbst entstempelt werden dürfen.
Die Kennzeichen sind bei der Außerbetriebsetzung / Umschreibung eines Fahrzeuges der Zulassungsbehörde zur Entstempelung durch die Bediensteten vorzulegen. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, dass der Halter / die beauftragte Person unter Aufsicht eines Behördenmitarbeiters selbstständig die Stempelplaketten entfernt.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Zulassungsbehörde verpflichtet ist, die Kennzeichen für die Dauer von 10 Jahren zu sperren, wenn diese vorab durch den Halter / die beauftragte Person entstempelt werden.
Diese Vorgaben gelten nicht für die Online-Außerbetriebsetzung (Abmeldung) über das Online-Portal. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist hierbei die Verdeckung der Siegelplakette abzuziehen um den darunter befindlichen Sicherheitscode freilegen zu können. Um Beachtung der vorgenannten Hinweise zu den Verfahren wird gebeten.
Aktuelle Hinweise zur Fahrzeugzulassung:
- 01.10.2019 ◊ Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel möglich
- 01.07.2018 ◊ Welche Nachweise über eine gültige Hauptuntersuchung akzeptiert werden (PDF-Datei, 261 kB)
- 01.11.2016 ◊ Formular für Kurzzeitkennzeichen bei Haltern ohne deutschen Wohnsitz (Empfangsvollmacht) (PDF-Datei, 489 KB)
- 01.11.2016 ◊ Formular für Ausfuhrkennzeichen bei Haltern ohne deutschen Wohnsitz (Empfangsvollmacht) (PDF-Datei, 491 KB)
Die meist benötigten Vordrucke für Zulassungsvorgänge können Sie hier herunterladen:
- Einzugsermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - Sepa-Lastschriftmandat (PDF-Datei, 114.8 KB)
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden (PDF-Datei, 108 KB)
- Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens (PDF-Datei, 577 KB)
- Händlererklärung (PDF-Datei, 179 KB)
- Antrag auf Steuerbefreiung für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (PDF-Datei, 130 KB)
- Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (PDF-Datei, 65 KB)
- Antrag auf Steuervergünstigung für sonstige Fälle (PDF-Datei, 103 KB)
- Empfangsvollmacht für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen bei Haltern ohne deutschen Wohnsitz (PDF-Datei, 489 KB)
- Empfangsvollmacht für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen bei Haltern ohne deutschen Wohnsitz (PDF-Datei, 491 KB)
- Empfangsvollmacht Allgemeine Zulassung (PDF-Datei, 435 KB)
- Antrag auf Erteilung einer EU-Fahrzeug-Einzelbetriebserlaubsnis nach Artikel 44 der VO (EU) 2018/858 (DOCX-Datei, 12 KB)
Hinweise zur Einzugsermächtigung:
Zur Zulassung eines Fahrzeuges muss ab 01.02.2014 der Vordruck SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren mit Angabe der IBAN und BIC Nummer ausgefüllt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit eine Bank-, EC-Karte oder einen anderen offiziellen Nachweis der IBAN vorzuzeigen, dann muss der Vordruck des SEPA-Lastschriftmandats nicht ausgefüllt werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link:
Informationen zur Einzugsermächtigung der KFZ-Steuer
Anschriftenänderungen im Fahrzeugschein
Sind Sie innerhalb des Kreises umgezogen, können Sie die Anschrift bei den meisten Einwohnermeldeämtern der Verbandsgemeindeverwaltung in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Höhere Gebühren entstehen dadurch nicht. Dieser Service erspart aber den Weg zur Zulassungsstelle. Fragen Sie zuvor bei Ihrer Verbandsgemeinde nach, ob diese Möglichkeit zur Verfügung steht.
Zudem haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Daten über das Online-Portal zu ändern.
Hinweise für juristische Personen, Minderjährige und besondere Zulassungen
Weitere Informationen zur Zulassung von Firmenfahrzeugen, Zulassungen auf Minderjährige oder die Zulassung von roten Kennzeichen (Händler bzw. Oldtimer) finden Sie hier.
Freiwillige Zulassung von zulassungsfreien Elektrofahrzeugen
Sie möchten ein zulassungsfreies Elektrofahrzeug (z.B. E-Roller) freiwillig zulassen? Informationen hierzu finden Sie hier:
Hinweis für die freiwillige Zulassung von Elektrofahrzeugen
Welche Unterlagen Sie für welchen Zweck brauchen
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus!
- Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn sich das Kennzeichen oder der Halter des Fahrzeugs ändert
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original
- Bank- oder EC-Karte, alternativ das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer; Bei Firmen genügt auch ein Nachweis über die bestehende Großkundeneintragung beim Hauptzollamt oder ein Kontoauszug der Firma
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden, sowie deren Ausweis
- das bisherige Kennzeichen, wenn dieses nicht beibehalten wird
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung oder die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig drei Monate)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bank- oder EC-Karte, alternativ das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer; Bei Firmen genügt auch ein Nachweis über die bestehende Großkundeneintragung beim Hauptzollamt oder ein Kontoauszug der Firma
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung) inklusive dem Nachweis, dass die Umsatzsteuer bezahlt wurde
- Beim Kauf außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums: Nachweis über die Verzollung des Fahrzeugs
- Bei Neufahrzeugen ohne Papiere: Bestätigung, dass bisher keine Fahrzeugpapiere für dieses Fahrzeug ausgestellt worden sind sowie eine sogenannte "Vollabnahme" oder ein Datenblatt einer Prüforganisation über die technischen Daten des Fahrzeugs (außer es liegt eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier vom Hersteller im Original vor)
- Bei Gebrauchtfahrzeugen: Ausländische Fahrzeugpapiere im Original; ggfs. Kennzeichen, sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein
- Bei Gebrauchtfahrzeugen: Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original
- Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original
- Bank- oder EC-Karte, alternativ das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer; Bei Firmen genügt auch ein Nachweis über die bestehende Großkundeneintragung beim Hauptzollamt oder ein Kontoauszug der Firma
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden, sowie deren Ausweis
- Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden, sowie deren Ausweis
- das bisherige Kennzeichen
- bei Saisonkennzeichen: elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- bei Oldtimerkennzeichen: Abnahme einer Prüforganisation nach § 23 StVZO (Oldtimerabnahme)
- bei Elektrokennzeichen: EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC-Papier für die Reichweite und den CO² Ausstoß
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gesiegelte Kennzeichenschilder (die Siegel nicht vorher entfernen! Im Zweifel können Sie diese vor Ort, unter Aufsicht, selbst entwerten)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original
- Bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Anzeige des Diebstahls
- Bei Verlust: Persönliche Abgabe einer Verlusterklärung an Eides statt der Person die das Dokument verloren hat. Ist dies nicht der eingetragene Halter, ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich, dass sich das Dokument hauptsächlich im Besitz der erklärenden Person befindet.
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Anzeige des Diebstahls
- Bei Verlust: Persönliche Abgabe einer Verlusterklärung an Eides statt der Person die das Dokument verloren hat. Ist dies nicht der eingetragene Halter, ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich, dass sich das Dokument hauptsächlich im Besitz der erklärenden Person befindet.
Bei verlorenen bzw. gestohlenen Kennzeichen:
- Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original
- Das übrig gebliebene Kennzeichen, wenn nicht beide verloren/gestohlen sind
- Bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Anzeige des Diebstahls
- Bei Verlust: Persönliche Abgabe einer Verlusterklärung an Eides statt der Person die das Kennzeichen verloren hat. Ist dies nicht der eingetragene Halter, ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich, dass sich das Fahrzeug hauptsächlich im Besitz der erklärenden Person befindet.
Bei beschädigten Kennzeichen (z.B. Kratzer, Dellen, Farbverlust)
- Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original
- das beschädigte Kennzeichen
- Wurde das Kennzeichen von einer anderen Zulassung beibehalten: beide Kennzeichen
- Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original
- Bei Namensänderung zusätzlich: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Dies gilt nur, wenn das Fahrzeug bereits auf Sie innerhalb des Kreises Bad Kreuznach zugelassen war und Sie im Kreis Bad Kreuznach umgezogen sind (z.B. von Volxheim nach Kirn).
Ziehen Sie von außerhalb in den Kreis Bad Kreuznach müssen Sie im Bereich Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs nachsehen!
Alternativ können Sie eine Änderung der Adresse auch auf den meisten Verbandsgemeinden erledigen. Legen Sie hierzu einfach bei der Anmeldung noch Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I vor. Fragen Sie zurvor bei Ihrer Verbandsgemeinde nach, ob diese Möglichkeit angeboten wird. Eine Namensänderung ist dort allerdings nicht möglich.
- Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original
- Gutachten eines anerkannten Sachverständigen über die technische Änderung
- Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig drei Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original
- Kennzeichenschilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
- Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig drei Monate)
- Bei Haltern mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands: Formular für Empfangsbevollmächtigten
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird ein Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister benötigt
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden, sowie deren Ausweis
- Antrag für ein Kurzzeitkennzeichen und das dazugehörige Merkblatt.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original
- Versicherungsbestätigung bzw. Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen
- Personalausweis oder alternativ der Reisepass mit Meldebescheinigung (gültig drei Monate)
- Bei Haltern mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands: Formular für Empfangsbevollmächtigten
- Bei juristischen Personen oder selbständig Gewerbetreibenden wird ein Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister benötigt
- Bank- oder EC-Karte, alternativ das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer; Bei Firmen genügt auch ein Nachweis über die bestehende Großkundeneintragung beim Hauptzollamt oder ein Kontoauszug der Firma
- Vollmacht, wenn andere mit der Zulassung des Fahrzeugs beauftragt werden, sowie deren Ausweis
- Vorführung des Fahrzeugs oder eine "Händlerbestätigung", welche bestätigt, dass die Fahrzeug-Identnummer mit den Papieren verglichen wurde
Kontakt und Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstellen Bad Kreuznach und Kirn
Hauptstelle Bad Kreuznach
Industriestraße 36
Tel.: 0671 803-1354
Fax: 0671 803-1372
E-Mail senden
Montag bis Freitag: 7.30 bis 12.00 Uhr (Annahmeschluss um 11.45 Uhr)
Donnerstag: zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr (Annahmeschluss 17.45 Uhr)
Außenstelle Kirn
Bahnhofstr. 31
Tel.: 06752 8581
Fax: 06752 95020
Montag bis Freitag: 7.30 bis 11.00 Uhr