Existenzsichernde Leistungen
Gemäß des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland soll jeder ein menschenwürdiges Leben führen können. Hierzu können folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
für nicht erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen (bis zu 67 Jahren) mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
für ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen (mind. 18 Jahre) mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland - Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld)
für erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen (15-67 Jahre) mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland - Hilfe in anderen Lebenslagen
für Personen in besonderen Lebenssituationen (u.a. Weiterführung des Haushalts, Blindenhilfe)
Im Rahmen dieser Leistungen sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der antragstellenden Personen, sowie ggfs. der Personen der Haushaltsgemeinschaft, zu berücksichtigen.
Zuständige Stellen
Die Ausführung der Aufgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt, sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ist an die örtlichen Kommunen delegiert.
Demnach ist ein Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kommunalverwaltung zu stellen:
- Stadt Bad Kreuznach
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- Verbandsgemeinde Bad Kreuznach
Tel.: 06708 610-100
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- Verbandsgemeinde Rüdesheim
Tel.: 0671 371-100
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- Verbandsgemeinde LaLo-Stromberg
Tel.: 06704 929-0
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- Verbandsgemeinde Kirner-Land
Tel.: 06752 135-0
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- Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Tel.: 06751 81-0
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Sollten Sie laufende Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erhalten, ist der Landkreis Bad Kreuznach für die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung zuständig.
Für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) ist das Jobcenter Bad Kreuznach mit folgenden Geschäftsstellen zuständig:
Bedarfe im Rahmen der Leistungsberechnung
Der zu berücksichtigende Bedarf kann sich aus folgenden Leistungen zusammensetzen:
- Regelsatz
für Aufwendungen des alltäglichen Lebens (u.a. Ernährung, Kleidung, Bildung) - Mehrbedarf
ggfs. für kostenaufwändige Ernährung oder Merkzeichen „G“ auf dem Schwerbehindertenausweis - Kosten der Unterkunft
in angemessener Höhe, diesbezüglich wird auf unsere Bearbeitungshinweise verwiesen - Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
in angemessener Höhe
Ihrem daraus resultierenden Bedarf werden Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse entgegen gestellt, woraus sich die letztliche Höhe der Leistung ergibt:
Bedarf - Einkommen = Leistung
Neben den laufenden, monatlichen Leistungen kommen noch einmalige Leistungen für Erstausstattungen oder Heizkostenbeihilfen, sowie ergänzende Darlehen in Betracht.
Sollten Sie weitergehende Fragen haben oder generelle Auskünfte benötigen, stehen Ihnen die Ansprechpartner unseres Hauses gerne zur Verfügung:
Existenzsichernde Leistungen
- Herr Jonas Stellwagen
Tel.: 0671 803-1417
Fax: 0671 803-2417
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Bürgergeld
- Frau Nadia Winterland
Tel.: 0671 803-1401
Fax: 0671 803-2401
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Dokumente zum Download
- Antrag auf Grundsicherung (PDF-Datei)
- Richtwerte Kosten der Unterkunft ab 2024 (PDF-Datei)
- Bearbeitungshinweise (PDF-Datei)