Brand- und Katastrophenschutz
Auf Kreisebene
In Rheinland-Pfalz erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung ihre Aufgaben im Katastrophenschutz. Der Landkreis Bad Kreuznach setzen zur Erfüllung seiner Aufgaben in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser Hilfsdienst (MHD); Technisches Hilfswerk (THW) sowie die örtlichen Feuerwehren) ein, die sich allgemein zur Mitwirkung bereit erklären.
Auf Gemeindeebene
In Rheinland-Pfalz erfüllen die Gemeinden bzw. die Verbandsgemeinden als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung ihre Aufgaben im Feuerwehrwesen.
Auf Landesebene
Für den Katastrophenschutz im Frieden ist diese Befugnis gemäß Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes den Ländern zugeordnet (zuständige Behörde: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz MdI).
Auf Bundesebene
Der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall ist gemäß Artikel 73 des Grundgesetzes Bundessache (zuständige Behörde: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK).
Links:
Weiterführende Informationen im Internet
Website des Technischen Hilfswerks Bad Kreuznach
Informationen zur Selbsthilfe bei Notfällen wie Unwetter, Hochwasser etc.
Website des Kreisfeuerwehrverbands Bad Kreuznach e. V.
Ihre Ansprechpartner
- Werner Hofmann
Zimmer 129 im 1. OG
Tel.: 0671/803-1670
E-Mail senden - Martina Veith
Zimmer 129 im 1. OG
Tel.: 0671/803-1671
E-mail senden - Anja Fischborn
Zimmer 128 im 1. OG
Tel.: 0671/803-1673
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Fax: 0671/803-1675