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Altenpfleger/-in

Aktivierungsmöglichkeiten erlernen
Aktivierungsmöglichkeiten erlernen

Im Rahmen der Fachschule für Altenpflege qualifizieren sich die Auszubildenden für die Berufstätigkeit in stationären, teilstationären und offenen Einrichtungen der Altenhilfe.

Die Ausbildung soll Altenpflegerinnen und Altenpfleger dazu befähigen, in den unterschiedlichen Feldern der stationären, teilstationären, der ambulanten sowie der offenen Altenhilfe tätig zu werden. Darüber hinaus entstehen neue Tätigkeitsbereiche für Altenpflegerinnen und Altenpfleger, z. B. in der Arbeit mit älteren Behinderten, in Beratungsstellen, im Bereich der Hospizarbeit, in geriatrisch-rehabilitativen Einrichtungen oder in den medizinischen Diensten der Krankenkassen.

Zugangsvoraussetzungen

Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes sowie

1. Möglichkeit
Ein qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.

2. Möglichkeit
Der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und eine zweijährige Berufsausbildung.

3. Möglichkeit
Eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenpflegehelfer/-in oder  Altenpflegehelfer/-in.

Die Schule ist eine staatlich anerkannte berufsbildende Schule und gehört zur Stiftung kreuznacher diakonie.

Die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/-in an den Fachschulen kreuznacher diakonie erfüllt die Vorgaben des Altenpflegegesetzes und der entsprechenden Landesverordnung zur Durchführung des Altenpflegegesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

Erwartungen an die Auszubildenden
Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit theoretischen und praktischen Aufgabenstellungen. Darüber hinaus ist die Auseinandersetzung mit Theorie und Praxis von Diakonie ein integraler Bestandteil der Ausbildung.

Dauer
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre. Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an drei aufeinanderfolgenden Wochentagen an der Schule und einer praktischen Ausbildung in Einrichtungen der Altenhilfe an den restlichen Tagen.

Abschluss
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und einem praktischen Teil. Die Auszubildenden erhalten nach erfolgreichem Abschluss auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "staatlich anerkannte/r Altenpfleger/-in".

Bewerbungsbeginn: ab November 2017 für das Schuljahr 2018/2019

Bewerbungsschluss: 15.02.2018

Nutzen Sie für das Bewerbungsverfahren bitte den entsprechenden Aufnahmeantrag (siehe unten), den Sie online ausfüllen können. Ergänzen Sie die Angaben in den jeweils benötigten Datenfeldern und drucken danach das Formular aus. Unterschreiben Sie bitte das ausgedruckte und vollständig ausgefüllte Formular und fügen danach alle erforderlichen Belege, je nach Zugangsvoraussetzung, bei. Die einzureichenden Unterlagen sind auf dem Aufnahmeantrag aufgeführt. Senden Sie anschließend  Ihre Bewerbung bitte an

Berufsbildende Schulen kreuznacher diakonie
Fachschule für Altenpflege
Fachrichtung Altenpflege
Ringstraße 65
55543 Bad Kreuznach

Hinweis in eigener Sache:

  • Bitte verzichten Sie beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen auf Bewerbungsmappen, Schnellhefter, Prospekthüllen u.ä. Diese schicken wir nicht zurück!
  • Senden Sie uns keine Originale zu, sondern ausschließlich Kopien.
  • Für das Bewerbungsverfahren genügt es, wenn Schulzeugnisse (Halbjahres-, Jahres-, Abschluss- oder Abgangszeugnis) als Kopie vorgelegt werden. Im Falle einer Schulplatzvergabe muss dann eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.



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IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Doris  Bernd-Hunsinger
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