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Inobhutnahmen

Krisen gemeinsam bewältigen

Das Kinder- und Jugendheim Niederwörresbach hält Plätze vor, die befristet zur Bewältigung von Krisen genutzt werden können (Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII). Gleichzeitig sollen während der befristeten Inobhutnahme neue Perspektiven mit allen Beteiligten erarbeitet und ggf. Anschlussmaßnahmen vereinbart werden.






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Diakonin
Andrea  Kunert
Bereichsleitung Stationäre Regelgruppen
Qualitätsentwicklungsbeauftragte

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