Begleiteter UmgangBeaufsichtigter, begleiteter oder unterstützter UmgangFür den begleiteten Umgang werden verschiedene Modelle angeboten: Beaufsichtigendes Modell Kriterium für dieses Modell ist, dass ein Risiko das Kind direkt betrifft. Diese Art der Beaufsichtigung des Umgangs eignet sich z.B. für Familien, in denen sexueller Missbrauch vermutet wird oder bestätigt ist. Ein anderes Beispiel betrifft die Gefahr einer Entführung des Kindes. Primäres Ziel der Beaufsichtigung ist der Schutz des Kindes. Die Begleitperson ist zu jeder Zeit des Kontakts zwischen Elternteil und Kind anwesend und beobachtet direkt deren Interaktionen. Begleitendes Modell Kriterium für dieses Modell ist ein Risiko, das das Kind in indirekter Weise betrifft. Dazu gehören Fälle
Unterstützendes Modell Kriterium für dieses Modell ist, dass nicht ein direktes oder indirektes Risiko beim Umgang für das Kind besteht. Es gilt, die Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und einem Elternteil oder anderen Verwandten zu optimieren. Die Begleitung ist dabei in der Nähe, sie dient aber nicht primär zum Schutz des Kindes, sondern trägt zur Verbesserung der Qualität der Beziehung zwischen Kind und Elternteil bei. | IHR ANSPRECHPARTNERVolker Lambert Bereichsleitung Vollstationär (komm.) & Ambulante Hilfen KONTAKT
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