Hausordnung
Auch im Krankenhaus kommen wir nicht ohne gegenseitige Rücksichtnahme und ohne einige Regeln des Zusammenlebens aus. Diese Hausordnung soll daher zu einer ruhigen und harmonischen Atomsphäre beitragen, in der Sie sich wohlfühlen.
Verbindlich sind die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" und der "Pflegekostentarif" des Krankenhauses. Die Haftung des Krankenhauses für Ihr persönliches Eigentum ist begrenzt. Für Geldbeträge und Wertsachen haftet das Krankenhaus nur, wenn diese bei der Hauptkasse des Diakonie Krankenhauses kreuznacher diakonie gegen Empfangsbescheinigung in Verwahrung gegeben wurden.
- Tiere dürfen nicht ins Krankenhaus mitgebracht werden.
- Zur Gewährleistung der Betriebssicherung elektromedizinischer Geräte, ist es nicht erlaubt mobile Funktelefone im Krankenhaus zu benutzen.
- Das Mitbringen und Aufstellen von privaten Rundfunk- und Fernsehgeräten ist nicht gestattet
- Fundsachen und zurückgelassene Sachen sind der Verwaltung - Krankenhausaufnahme - (ggf. über die Stationsleitung) zu melden.
- Einrichtungsgegenstände und Anlagen sind schonend zu behandeln. Schuldhafte Beschädigungen verpflichten zu Schadenersatz.
- Eine gewerbliche oder politische Tätigkeit ist im Krankenhaus nicht gestattet.
- Die Besuchszeiten gelten in Abteilungen einheitlich. Ausnahmen können nur die Stationsleitungen erteilen. Wir bitten um besondere Ruhe während der Mittagszeit (13:00 - 14:00 Uhr) und während der Nachtzeit (20:00 - 6:00 Uhr).
- Die Einnahme von alkoholischen Getränken ist grundsätzlich nicht erlaubt. Rauchen ist nur in den besonders gekennzeichneten Räumen gestattet. In allen anderen Räumen und Fluren gilt Rauchverbot.
- Zu den ärztlichen Visiten, zur Ausführung von Verordnungen und zu den Mahlzeiten müssen PatientInnen in ihrem Krankenzimmer sein. Für die Dauer der ärztlichen oder pflegerischen Maßnahmen haben Besuchende, auch während der offiziellen Besuchszeit, das Krankenzimmer sofort und unaufgefordert zu verlassen.
- Nur die von den ÄrztInnen des Krankenhauses verordneten Medikamente und Heilmittel sind zu verwenden.
- PatientInnen dürfen das Krankenhaus auch vorübergehend nur mit Genehmigung des Arztes/der Ärztin verlassen.
Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anordnungen des Krankenhauses können PatientInnen, Begleitpersonen oder BesucherInnen aus dem Krankenhaus verwiesen werden. Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Krankenhaus dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Geschäftsführung vorgenommen werden.