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Entlassmanagement ab 1. Oktober 2017

Ziel: Behandlungskette aus einem Guss

Ab 1. Oktober 2017 haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf ein strukturiertes, an ihre individuelle Situation angepasstes Entlassmanagement. Darauf haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft vertraglich geeinigt und so steht es jetzt im Sozialgesetzbuch (§ 39a Abs. 1 SGB V). Ziel ist es, eine kontinuierliche Versorgung und einen lückenlosen Übergang zwischen stationärer und ambulanter Behandlung zu gewährleisten.

Krankenhäuser dürfen ein solches Entlassmanagement aber nur umsetzen, wenn der Patient dem zustimmt. Deshalb erhält ab Oktober jeder bei der stationären Aufnahme ein Informationsschreiben sowie eine Einwilligungserklärung zu diesem Thema vorgelegt. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

Wenn ein Patient dem Entlassmanagement zustimmt, übermittelt das Krankenhaus alle für seine Versorgung wichtigen Informationen an den weiterbehandelnden Arzt. Beispielsweise hält das Krankenhaus darin fest, wenn eine Rehabilitation im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt notwendig erscheint, Pflegedienste oder Essen auf Rädern benötigt werden oder andere unterstützende Maßnahmen, etwa Hilfe im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung. Zusätzlich wird bei der Aufnahme das Einverständnis abgefragt, die Daten zum Entlassmanagement an die Kranken- bzw. Pflegekasse weitergeben zu dürfen. Dadurch kann auch von deren Seite Unterstützung für die Weiterversorgung eingeleitet werden.

Was heißt das für den Patienten?
Für die Patientin oder den Patienten ändert sich konkret nicht viel. Neben dem Arztbrief, der nun Entlassbrief heißt, erhält man, falls nötig, eine Krankschreibung. Sollte auch nach der Entlassung die Einnahme von Medikamenten erforderlich sein, bekommen Patienten diese samt Einnahmeempfehlung für die nächsten drei Tage mit auf den Weg. In einem Medikationsplan werden alle Arzneimittel inklusive Wirkstoff, Dosierung und Einnahmegrund vermerkt, die jemand zu diesem Zeitpunkt einnimmt. Dieser Medikationsplan ist mit einem sogenannten QR-Code ausgestattet, über den Hausarzt, Krankenkasse und andere an der Versorgung Beteiligte auf die Infos zur Medikation zugreifen können.

Auf diese Weise muss niemand sich nach der Entlassung allein gelassen fühlen. Vielmehr ist es die Absicht des Gesetzgebers, Standards für die Nachsorge zu setzen und eine Stabilisierung der erreichten Behandlungserfolge sicherzustellen. Wir als Krankenhaus unterstützen dies nach Kräften. Denn wir wollen, dass unsere Behandlung auch nach der Entlassung positiv nachwirkt.

Fragen zum Entlassmanagement bitte an Herrn Dietmar Lauck, Leitung Qualitätsmanagement, Geschäftsfeld Krankenhäuser und Hospize.



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 Dietmar Lauck

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