Entlassung & BeurlaubungDen Entlassungstermin legt der behandelnde Stationsarzt/die behandelnde Stationsärztin fest.Verlassen Sie das Krankenhaus ohne seine/ihre Einwilligung, so handeln Sie auf eigene Verantwortung. Beurlaubungen sind mit einer stationären Krankenhausbehandlung nicht vereinbar. Deshalb sind Beurlaubungen nur aus zwingenden Gründen und mit Zustimmung der ärztlichen Abteilungsleitung erlaubt. |