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Entlassung & Beurlaubung

Den Entlassungstermin legt der behandelnde Stationsarzt/die behandelnde Stationsärztin fest.

Verlassen Sie das Krankenhaus ohne seine/ihre Einwilligung, so handeln Sie auf eigene Verantwortung. Beurlaubungen sind mit einer stationären Krankenhausbehandlung nicht vereinbar. Deshalb sind Beurlaubungen nur aus zwingenden Gründen und mit Zustimmung der ärztlichen Abteilungsleitung erlaubt.






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