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Leben mit Endoprothese

Die Endoprothese gibt Ihnen ein gutes Stück Lebensqualität zurück.

Nachdem Sie die Reha-Maßnahme hinter sich gebracht haben, werden Sie nach und nach Ihr normales Leben wieder aufnehmen. Der Weg dahin ist unterschiedlich lang und nach Knieprothesenoperationen in der Regel länger als nach Hüftprotheseneingriffen. Die Zeit, in der man Stöcke benötigt, ist individuell unterschiedlich lang und wird zusammen mit Ihrer nachbehandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt besprochen und festgelegt.

In den meisten Fällen "vergessen" die Patientinnen und Patienten nach einer gewissen Zeit, dass sie eine Gelenkprothese haben.
Dennoch sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es sich nicht um ein natürliches „neues“ Gelenk handelt, sondern um ein Ersatzteil, das auch einem Verschleiß unterliegt. Es ist gemacht und eingebaut, damit Sie wieder schmerzfrei mobil sind und am Leben teilhaben können. Ein pfleglicher Umgang und das Vermeiden von unfallträchtigen Tätigkeiten und Sportarten sind für eine lange Haltbarkeit ebenso wichtig, wie eine moderate körperliche Betätigung, insbesondere zum Aufbau und Erhalt der Muskulatur und der Beweglichkeit.

Eine kräftige Muskulatur schützt Ihr Kunstgelenk
In der Frühphase nach der Operation sollte Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt oder Orthopäd/-in Sie über Rehasport-Maßnahmen und/oder Nachsorge-Rehamaßnahmen beraten und bei der Beantragung behilflich sein. Ein fortlaufendes eigenes Gymnastik- und Sportprogramm sollten Sie sich selbst erarbeiten.

Eine ärztliche Kontrolle empfiehlt sich nach der Reha-Maßnahme. Dabei sollte geprüft werden, ob weitere Therapie erforderlich ist.
Bitte stellen Sie sich bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder vorbehandelnden Orthopäd/-in vor.

Auch bei uns ist die Nachsorge möglich, allerdings nur für Selbstzahler/-innen, da die/ der Krankenhausärztin/-arzt nicht zu Lasten der Krankenkasse ambulant behandeln darf.
Über anfallende Kosten beraten Sie unsere Mitarbeiter/-innen im Sekretariat oder der Ambulanz. Für Privatpatient/-innen und bei Behandlungen zu Lasten der Berufsgenossenschaften bestehen keine Einschränkungen.

Spätere Nachkontrollen sollten etwa im Fünfjahresabstand erfolgen.
Bei neu auftretenden Beschwerden, die Sie in Zusammenhang mit der Endoprothese bringen, sollten Sie kurzfristig Ihre Ärztin/Ihren Arzt aufsuchen.






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