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Werkstattrat

Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten in den Werkstätten gegenüber der Geschäftsführung, den Betriebsleitungen und nach außen.

Die Werkstattrat-Betriebsvertretungen und der Gesamtwerkstattrat

Die Werkstattrat-Betriebsvertretungen und der Gesamtwerkstattrat sind die Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten der Stiftung kreuznacher diakonie.

Werkstatträte bestehen aus gewählten Mitgliedern und haben Rechte, Pflichten und Aufgaben ähnlich denen eines Betriebsrats. Die Gesetzliche Grundlage in Werkstätten unter dem Dach der Evangelischen Kirche Deutschlands ist die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV).

In den Betrieben in Kirn, Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Meisenheim und Asbacher Hütte gibt es jeweils einen Werkstattrat. Dieser hat den Arbeitsschwerpunkt in der Vertretung der Interessen vor Ort. Zudem ist er zuständig bei Fragen, Problemen und Wünschen der Beschäftigten.

Ein zweites Gremium ist der Gesamtwerkstattrat. Dieser besteht aus acht Mitgliedern, die von den  Werkstatträten der einzelnen Betriebsstätten entsendet werden. Der Gesamtwerkstattrat wirkt bei betriebsübergreifenden Themen und Entscheidungen mit, die sich auf Beschäftigte aller Betriebsstätten auswirken. Darüber hinaus ist der Gesamtwerkstattrat in überregionalen Gremien und Arbeitskreisen vertreten, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Bereich "Arbeit" wahrnehmen.






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Manfred  Welschbillig
Vorsitzender des Gesamtwerkstattrates

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