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Persönliches Budget & Betreutes Wohnen

Rechtsanspruch auf persönliches Budget

Jeder Mensch mit Behinderung hat ein Recht auf ein persönliches Budget. Der individuelle Bedarf und ein entsprechender Geldbetrag zu seiner Deckung werden ermittelt. Seit 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, auch in Form des sogenannten „trägerübergreifenden Persönlichen Budgets“. Die Antragstellung erfolgt in der Regel beim Sozialhilfeträger.






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