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Heilpädagogische Einrichtungen
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Allgemeines

Der Angehörigenkreis

Der Angehörigenkreis der Heilpädagogischen Einrichtungen kreuznacher diakonie gibt Eltern, Angehörigen, gesetzlichen Vertretern und nahestehenden Personen noch umfangreichere Möglichkeiten, die Interessen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen wahrzunehmen und zu vertreten. Die Arbeit der Heimbeiräte wird durch die Tätigkeit des Angehörigenkreises nicht berührt. In jedem der neun Heimbereiche der Heilpädagogischen Einrichtungen kreuznacher diakonie findet einmal jährlich eine Angehörigenversammlung statt. Die Angehörigenversammlung in jedem Heimbereich wählt je zwei VertreterInnen in den Angehörigenkreis, dem somit 18 Personen angehören. Der Kreis sucht und fördert die Kontakte zu Angehörigen, Eltern und gesetzlichen Vertretern untereinander. Er unterstützt Aktivitäten mit Außenwirkung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung. Darunter fallen etwa Kontaktaufnahme zu politischen Entscheidungsträgern, Medien und Gesellschaft mit der Absicht, die Interessen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen zu vertreten.






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