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Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation

Kommunikative Verständigung mit Hilfsmitteln
Kommunikative Verständigung mit Hilfsmitteln

Die Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen, die nicht oder kaum sprechen können, Hilfen zur Kommunikation im weitesten Sinne zur Verfügung zu stellen.

Die Hilfen schließen nichtsprachliche und sprachliche Mittel zur Verständigung sowie Mittel zur Kontrolle des persönlichen Umfeldes und zur Verbesserung der eigenen Mobilität ein.

Die BUK arbeitet interdisziplinär und setzt die am Markt verfügbaren nichttechnischen, technischen und elektronischen Hilfsmittel dort ein, wo es aufgrund diagnostischer Erkenntnisse notwendig und wirtschaftlich vertretbar erscheint.

Es ist das Ziel der BUK, den Klienten zu mehr Selbstständigkeit, zu größerer Kontrollkompetenz in der eigenen Lebenswelt und zu geringerer  Abhängigkeit von Fremdhilfen zu verhelfen. Die Unterstützung der BUK verbessert die soziale Integration, die Integration in die Arbeitswelt, aber auch eine angemessene Tagesstrukturierung und Beschäftigung.

Die BUK leistet damit ihren Beitrag zur Umsetzung der Konzepte „Selbstbestimmtes Leben“, „Reha vor Rente“, „Reha vor Pflege“, „Ambulant vor Stationär“ und ermöglicht die Befriedigung der Grundbedürfnisse Kommunikation, Handlung und Mobilität.

Für wen ist die BUK da?

Die BUK stellt Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen und Erkrankungen bereit,

  • die sich nicht oder nur stark eingeschränkt mittels natürlicher Lautsprache mitteilen können,
  • die unter anderen zentralbedingten Einschränkungen des Umgangs mit Sprache leiden,  deren Sprachverständnis beispielsweise eingeschränkt ist,
  • die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind, u.a. weil sie nicht spielen können,
  • die aufgrund einer Erkrankung/Behinderung nicht lesen oder schreiben können,
  • die auf besondere Steuerung und Adaptionen eines (Elektro-)Rollstuhls angewiesen sind,
  • die keinen aktiven Einfluss auf ihr unmittelbares Umfeld nehmen können, z.B. das Wohnumfeld,
  • die krankheitsbedingt oder behinderungsbedingt herkömmliche Schreib- und Kommunikationshilfen nicht bedienen können.

Dazu gehören insbesondere Menschen mit

  • angeborenen Behinderungen (z. B. Cerebralparese, geistige Behinderung, Gliedmaßenfehlbildung),
  • erworbenen Behinderung (z. B. Schädelhirntrauma, Schlaganfall, Querschnittslähmung),
  • fortschreitenden Erkrankungen (z. B. Muskeldystrophie, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralskerose, entzündlich-rheumatische Erkrankungen der Bewegungsorgane),
  • altersbedingten Beeinträchtigungen,
  • akuten Erkrankungen (z.B. beatmete Patienten).

 



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 Pit Staiger-Sälzer

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