BehandlungspflegeIn der Behandlungspflege werden medizinische Leistungen durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise
Damit unser qualifiziertes Fachpersonal diese Tätigkeiten durchführen darf, muss eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegen, die wir zur Genehmigung bei der Krankenkasse einreichen. Erst mit deren Genehmigung werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Entscheidend dafür sind die gesetzlichen Richtlinien der „Häuslichen Krankenpflege“ nach § 37 SGB V. Die Behandlungspflege ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V).Sie ist zuzahlungspflichtig. Es sind 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Behandlungskosten zu entrichten, begrenzt auf maximal 28 Tage im Jahr. Diese Zuzahlungen stellt Ihnen nicht Ihr Pflegedienst, sondern Ihre Krankenkasse in Rechnung. Anleitungen zu medizinischen Verrichtungen sind nach den Richtlinien der „Häuslichen Krankenpflege“ SGB V § 37 bis zu zehnmal verordnungsfähig und werden von der Diakonie-Sozialstation nach Anordnung Ihres Arztes durchgeführt. Das heißt unser Fachpersonal zeigt Ihnen beispielsweise, wie Insulininjektionen oder Blutzuckermessungen durchzuführen sind, damit sie dies anschließend selbständig können. IHRE ANSPRECHPARTNERIN | IHRE ANSPRECHPARTNERINAnja Bindges Bereichsleitung ambulante Dienste KONTAKT
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