VerhinderungspflegeDie Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie wird auf Antrag gewährt, wenn die private Pflegeperson verhindert ist oder beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt. Der Anspruch besteht nach einem halben Jahr Leistungsbezug (sogenannte Vorpflegezeit) und wird maximal 28 Tage im Jahr gewährt. Der Anspruch kann aber auch stundenweise über das Jahr verteilt genutzt werden. Unabhängig von der Pflegestufe steht ein Betrag von 1.612 Euro im Jahr zur Verfügung. Wird die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen, verfällt der Betrag für das Jahr jeweils am 31. Dezember, ist also nicht in das Folgejahr übertragbar.
Seit dem 01.01.2015 kann zusätzlich nicht in Anspruch genommene Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von 806 € in Verhinderungspflege umgewandelt werden. IHRE ANSPRECHPARTNERIN | IHRE ANSPRECHPARTNERINAnja Bindges Bereichsleitung ambulante Dienste KONTAKT
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