Zur Startseite
Seniorenhilfe
kreuznacher diakonie
  • kreuznacher diakonie bei YouTube
  • kreuznacher diakonie bei Twitter

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie wird auf Antrag gewährt, wenn die private Pflegeperson verhindert ist oder beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt. Der Anspruch besteht nach einem  halben Jahr Leistungsbezug  (sogenannte Vorpflegezeit) und wird maximal 28 Tage im Jahr gewährt. Der Anspruch kann aber auch stundenweise über das Jahr verteilt genutzt werden. Unabhängig von der Pflegestufe steht ein Betrag von 1.612 Euro im Jahr zur Verfügung. Wird die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen, verfällt der Betrag für das Jahr jeweils am 31. Dezember, ist also nicht in das Folgejahr übertragbar.

Seit dem 01.01.2015 kann zusätzlich nicht in Anspruch genommene Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von 806 € in Verhinderungspflege umgewandelt werden.



IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Anja Bindges

 Anja Bindges

Bereichsleitung ambulante Dienste

.



 



Schriftgrad ändernKontrast ändern

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Anja  Bindges
Bereichsleitung ambulante Dienste

KONTAKT

Tel.06761 9706-23
Tel.0175 5273500
Fax06761 9706-25
E-Mail sendenE-Mail senden

ADRESSE

Hunsgasse 5
55469  Simmern

ANFAHRT