MitarbeitervertretungDie Gesamtmitarbeitervertretung wird auf Grundlage des Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche im Rheinland gebildet.Die Gesamtmitarbeitervertretung setzt sich zusammen aus VertreterInnen der fünf Regionalvertretungen der kreuznacher diakonie (Bad Kreuznach, Kirn, Meisenheim, Saarland und Simmern). Die Regionalvertretungen bestehen aus gewählten MitarbeiterInnen der Geschäftsbereiche einer Region. Die Zuständigkeit der Regionalvertretungen bezieht sich auf Angelegenheiten, die nur diese regionale Mitarbeitervertretung betreffen. Die Gesamtmitarbeitervertretung ist zuständig für alle Belange, die darüber hinausgehen. Es ist Aufgabe der jeweiligen Mitarbeitervertretung die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der MitarbeiterInnen zu fördern. Die Mitarbeitervertretung tritt dafür ein, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Vereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden. Sie regt Maßnahmen an, die der Aufgabenstellung der Dienststelle und den MitarbeiterInnen dienen. IHR ANSPRECHPARTNER | IHR ANSPRECHPARTNERAndreas Ullrich Vorsitzender Gesamtmitarbeitervertretung KONTAKT
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