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Heilerziehungspfleger/-in

Selbsterfahrungen spielen in der Ausbildung eine große Rolle.
Selbsterfahrungen spielen in der Ausbildung eine große Rolle.

Im Rahmen der Fachrichtung Heilerziehungspflege qualifizieren sich die Auszubildenden für die Arbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Die Ausbildung befähigt die Heilererziehungspfleger/-innen dazu, in den unterschiedlichen Feldern der stationären, teilstationären, ambulanten sowie in offenen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe tätig zu werden. Darüber hinaus entstehen neue Tätigkeitsbereiche für Heilerziehungspfleger/-innen, zum Beispiel in Beratungsstellen oder in rehabilitativen Einrichtungen.

Zugangsvoraussetzungen

1. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, bundes- oder landesrechtlich geregelt oder als gleichwertig anerkannt).

2. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis.

3. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit*

4. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und das mindestens dreijährige Führen* eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind.

5.  Möglichkeit
Die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit (in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung).

* Ein freiwilliges soziales Jahr in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen kann angerechnet werden.

Dauer
Die Ausbildung dauert in Teilzeit drei Schuljahre. Die Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen in der Fachschule sowie der fachpraktischen Ausbildung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.

Abschluss
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/-in schließt mit einer schriftlichen Prüfung sowie einer Projektpräsentation mit Kolloquium ab. Mit dem erfolgreichen Bestehen erwerben die Auszubildenden die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/-in“ zu führen.

Erwerb der Fachhochschulreife
Durch die Ausbildung wird automatisch die Fachhochschulreife für Rheinland-Pfalz erreicht unter der Bedingung, dass das Modul Kommunikation in einer Fremdsprache mit mindestens ausreichend abgeschlossen wird.

Die Schule ist eine staatlich anerkannte berufsbildende Schule und gehört zur Stiftung kreuznacher diakonie.

Bewerbungsbeginn: ab November 2017 für das Schuljahr 2018/2019

Bewerbungsschluss: 15.02.2018

Nutzen Sie für das Bewerbungsverfahren bitte den entsprechenden Aufnahmeantrag (siehe unten), den Sie online ausfüllen können. Ergänzen Sie die Angaben in den jeweils benötigten Datenfeldern und drucken danach das Formular aus. Unterschreiben Sie bitte das ausgedruckte und vollständig ausgefüllte Formular und fügen danach alle erforderlichen Belege, je nach Zugangsvoraussetzung bei. Die einzureichenden Unterlagen sind auf dem Aufnahmeantrag aufgeführt. Senden Sie anschließend  Ihre Bewerbung bitte an

Berufsbildende Schulen kreuznacher diakonie
Fachschule für Sozialwesen
Fachrichtung Heilerziehungspflege
Ringstraße 65
55543 Bad Kreuznach

Hinweis in eigener Sache:

  • Bitte verzichten Sie beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen auf Bewerbungsmappen, Schnellhefter, Prospekthüllen u.ä. Diese schicken wir nicht zurück.
  • Senden Sie uns keine Originale zu, sondern ausschließlich Kopien.
  • Für das Bewerbungsverfahren genügt es, wenn Schulzeugnisse (Halbjahres-, Jahres-, Abschluss- oder Abgangszeugnis) als Kopie vorgelegt werden. Im Falle einer Schulplatzvergabe muss dann eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.



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Doris  Bernd-Hunsinger
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