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Begleiteter Umgang

Beaufsichtigter, begleiteter oder unterstützter Umgang

Für den begleiteten Umgang werden verschiedene Modelle angeboten:

Beaufsichtigendes Modell

Kriterium für dieses Modell ist, dass ein Risiko das Kind direkt betrifft. Diese Art der Beaufsichtigung des Umgangs eignet sich z.B. für Familien, in denen sexueller Missbrauch vermutet wird oder bestätigt ist. Ein anderes Beispiel betrifft die Gefahr einer Entführung des Kindes.

Primäres Ziel der Beaufsichtigung ist der Schutz des Kindes. Die Begleitperson ist zu jeder Zeit des Kontakts zwischen Elternteil und Kind anwesend und beobachtet direkt deren Interaktionen.

Begleitendes Modell

Kriterium für dieses Modell ist ein Risiko, das das Kind in indirekter Weise betrifft. Dazu gehören Fälle

  • von mangelnder elterlicher Kompetenz,
  • mit einem hohen Konfliktniveau,
  • mit einem niedrigen Ausmaß an familiärer Gewalt zwischen den Erwachsenen oder
  • es liegen psychologische Probleme oder Abhängigkeitsverhalten in der Familie vor.

    Bei dem begleiteten Umgang im engeren Sinne handelt es sich um eine Maßnahme mit einem geringen Ausmaß an Kontrolle.

Unterstützendes Modell

Kriterium für dieses Modell ist, dass nicht ein direktes oder indirektes Risiko beim Umgang für das Kind besteht. Es gilt, die Ausgestaltung des Kontaktes zwischen dem Kind und einem Elternteil oder anderen Verwandten zu optimieren. Die Begleitung ist dabei in der Nähe, sie dient aber nicht primär zum Schutz des Kindes, sondern trägt zur  Verbesserung der Qualität der Beziehung zwischen Kind und Elternteil bei.






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