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Seniorenhilfe
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Grundpflege

Die Grundpflege beinhaltet die Hilfe bei der

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität

darunter fallen zum Beispiel die Unterstützung bei:

  • Waschen, Baden, An- und Ausziehen,
  • Toilettengang,
  • Mundpflege,
  • Essen,
  • Aufstehen und Zubettgehen,
  • Pflegerische Prophylaxen.

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen eine Pflegestufe haben, kann die Grundpflege bis zu dem zur Verfügung stehenden Betrag über die Sachleistung mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Beträge, die über die Sachkostenerstattung  der jeweiligen Pflegestufe hinausgehen, sind privat zu zahlen.

Die Kosten der Grundpflege können bei entsprechender Voraussetzung auch vom Sozialamt übernommen werden oder auch als Privatleistung vereinbart werden, wenn keine Pflegestufe besteht.



IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Anja Bindges

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Bereichsleitung ambulante Dienste

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