ZustiftungDas Wesen einer Stiftung besteht darin, dass die Substanz in Form der gesamten Stiftungssumme ungeschmälert erhalten bleibt.Mit Hilfe der jährlichen Stiftungserträge werden die im Zweck der Stiftungssatzung beschriebenen Einrichtungen und Vorhaben unterstützt. Eine Stiftungsaufsicht wacht über die zweckgerichtete Verwendung der Erträge und ihren Fortbestand. Sowohl die Stiftungserträge als auch das Stiftungsvermögen sind bei gemeinnützig anerkannten Stiftungen steuerfrei. Da für die Gründung einer Stiftung finanzielle Mittel in erheblichem Ausmaß nötig sind, wir aber auch kleinere Beträge benötigen, stellen wir den Grundstock in einer Förderstiftung / Bürgerstiftung bereit. Zur Erhöhung des Stiftungskapitals sind wir auf Zustiftungen angewiesen. Eine Zustiftung ist in großem Umfang steuerlich absetzbar. (Zu)Stiftende werden zu besonderen Veranstaltungen der Stiftung eingeladen und stehen auf Wunsch in enger Verbindung zum Vorstand und Kuratorium der Stiftung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.
IHR ANSPRECHPARTNER | IHR ANSPRECHPARTNERDiakon Benedikt Schöfferle Referent Fundraising KONTAKT
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