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Steuerliche Aspekte

Text aus einem Gesetzbuch
Text aus einem Gesetzbuch

Auswirkungen Ihrer Spende auf Ihr zu versteuerndes Einkommen

Wir weißen Sie ausdrücklich darauf hin, dass diese Information ein Gespräch mit einem Steuerberater nicht ersetzen kann.

Spenden sind bis zu einer Höhe von 20 % der Einkünfte abzugsfähig.

Erst ab einer Spende von 200 € benötigen Sie eine Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Bis 200 € genügt der Kontoauszug oder der abgestempelte Überweisungsträger.

Zustiftungen und Stiftungsneugründungen von gemeinnützigen  Stiftungen sind bis zu einer Million Euro als Sonderausgabenabzug abzugsfähig.

 



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Tel.0671 - 605 - 3605
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