Erzieher/-in BerufsbegleitendDie Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in befähigt zur pädagogischen Arbeit in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, den sonderpädagogischen Arbeitsfeldern und den Ganztagsschulen. Die Berufsbegleitende Teilzeitausbildung wird im Rahmen eines Schulversuchs des Landes Rheinland-Pfalz durchgeführt. Zugangsvoraussetzungen 1. Möglichkeit Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, bundes- oder landesrechtlich geregelt oder als gleichwertig anerkannt). Weitere Berufserfahrungen (auch fachfremde) sind ausdrücklich erwünscht! 2. Möglichkeit Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit (= eine Berufstätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld). Weitere Berufserfahrungen (auch fachfremde) sind ausdrücklich erwünscht! 3. Möglichkeit Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind. Weitere Berufserfahrungen (auch fachfremde) sind ausdrücklich erwünscht! 4. Möglichkeit Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein mindestens viermonatiges Praktikum in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung.* Weitere Berufserfahrungen (auch fachfremde) sind ausdrücklich erwünscht! * Ein freiwilliges soziales Jahr in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen kann angerechnet werden. Ausbildungsstruktur, Dauer und Abschluss Die Ausbildung findet je zur Hälfte in der Schule (an zwei Wochentagen) und in einer sozialpädagogischen Einrichtung (an den restlichen Tagen) statt und dauert drei Jahre. Bewerbungsverfahren Für das Bewerbungsverfahren genügt zunächst der formloser Nachweis einer sozialpädagogischen Einrichtung, dass für die Dauer der Ausbildung ein entsprechender Dienstvertrag mit mindestens 50% der Regelarbeitszeit mit dem Bewerber/der Bewerberin abgeschlossen wird. Dieser Nachweis muss bis Bewerbungsfristende (07.04.2017) vorgelegt werden. Die Zusage eines Schulplatzes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die/der Schüler/in rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung einen Dienstvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung mit mindestens 50% der regulären Arbeitszeit (vergütungspflichtig) in der Schule vorlegt. Alle in der Ausbildung üblichen Praktika sind durch das Dienstverhältnis abgedeckt. Nutzen Sie für das Bewerbungsverfahren bitte unseren Aufnahmeantrag (siehe unten), den Sie online ausfüllen können. Ergänzen Sie die Angaben in den jeweils benötigten Datenfeldern und drucken danach das Formular aus. Unterschreiben Sie bitte das ausgedruckte und vollständig ausgefüllte Formular und fügen danach alle erforderlichen Dokumente und Nachweise, je nach Zugangsberechtigung, bei. Die einzureichenden Unterlagen sind auf dem Aufnahmeantrag aufgeführt. Bewerbungsbeginn: ab November 2017 für das Schuljahr 2018/2019 Bewerbungsschluss: 23.03.2018 Hinweis in eigener Sache:
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Berufsbildende Schulen kreuznacher diakonie DOWNLOADIHR ANSPRECHPARTNERDr. phil. Dietmar WeigelSchulleiterLeiter Referat Berufsbildende Schulen der Stiftung kreuznacher diakonie . | IHR ANSPRECHPARTNERDr. phil. Dietmar Weigel Schulleiter Leiter Referat Berufsbildende Schulen der Stiftung kreuznacher diakonie KONTAKT
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