Aufnahmekriterien & FinanzierungIn §39a des Sozialgesetzbuches 5 ist der gesetzliche Anspruch auf palliative Pflege geregelt. Die Aufnahmekriterien für stationäre Hospize sind in der Rahmenvereinbarung zu diesem Gesetz beschrieben.Neben dem Krankheitsbild (z.B. Tumorerkrankung, chronische Erkrankung der Nerven oder Muskeln) ist es notwendig, das die Möglichkeiten der Pflege, ob zuhause oder im Krankenhaus ausgeschöpft sind. Die Aufnahme im Paul Marien Hospiz erfolgt im Einvernehmen mit dem erkrankten Menschen und bedarf der ärztlichen Verordnung Finanzierung Der Hospizaufenthalt wird finanziert durch die Pflegeversicherung, die Krankenversicherung und zu einem geringen Anteil von der Einrichtung selbst. Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Eigenanteil zu leisten. Privat Krankenversicherte unterliegen einer Einzelfallentscheidung, wobei es zu einem Eigenanteil kommen kann. IHRE ANSPRECHPARTNERIN | IHRE ANSPRECHPARTNERINUte Seibert Hospizleitung KONTAKT
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