Medizinische Wahlleistungen„Chefarztbehandlung“Die Wahlleistung „Chefarztbehandlung“ ist eine gesondert berechenbare Wahlleistung und muss vor Inanspruchnahme schriftlich vereinbart werden (Wahlleistungsvertrag) und gilt für alle an der Behandlung beteiligten Ärzte und Ärztinnen des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen berechtigt sind. Ebenso gilt diese Vereinbarung für alle von diesen Ärzt/inn/en beauftragten Leistungen von Ärzt/inn/en und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ/ GOZ). Ist der/die jeweilige Chefarzt/Chefärztin verhindert, werden seine/ihre Aufgaben von einem seiner/ihrer im Pflegekostentarif benannten Vertreter/innen übernommen. Die Wahlleistung „Chefarztbehandlung“ bedeutet eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung. Bitte prüfen Sie vor Inanspruchnahme, ob diese Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle gedeckt werden.
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