BewohnerratMitwirkung der HeimbewohnerDer Bewohnerrat besteht aus gewählten Bewohnerinnen und Bewohnern, die sich in regelmäßigen Abständen mit der Geschäftsführung treffen, um ihre Interessen zu vertreten und bei neuen Entwicklungen mitzuwirken. Das Landesgesetz für Wohnformen und Teilhabe (LWTG) garantiert Menschen mit Behinderungen, die in einem Heim leben, dass sie in "Angelegenheiten des Betriebs der Einrichtung" mitwirken dürfen. Zu diesen Angelegenheiten gehören auch die Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität der Leistungen des Heimträgers dienen. Weiterhin gehören dazu die Vereinbarungen, die der Heimträger mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern über die einzelnen Leistungen der Einrichtung, deren Qualität und den Preis trifft. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Heilpädagogischen Einrichtungen kreuznacher diakonie haben gemäß dieser Vorgaben des Heimgesetzes einen Heimbeirat gebildet. Gesetzlich sind die vier örtlichen Bewohnerräte, also aus Meisenheim, Bad Sobernheim, Bad Kreuznach und Asbacher Hütte, die rechtlich fundierten Gremien. Als Ausnahme, mit der Heimaufsicht abgestimmt, bilden die jeweiligen Vorsitzenden und die Zweiten Vorsitzenden aus den vier Standorten den Gesamtbewohnerrat. Die Mitglieder des Gesamtbewohnerrates treffen sich regelmäßig mit der Geschäftsführung und lassen sich über die oben genannten Maßnahmen und Entwicklungen informieren. Bei ihrer Tätigkeit als BewohnerInnenvertreter erhalten die Bewohnerräte externe Unterstützung.
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