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Krankenhaus A-Z

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Vielleicht hilft Ihnen aber auch schon unser kleiner alphabetischer Überblick:

AUFNAHME: Die Entscheidung, ob Ihre stationäre Aufnahme notwendig ist, trifft in der Regel Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt, die/der Ihnen hierfür eine Verordnung zum Krankenhausaufenthalt aushändigt. Bitte geben Sie diese Einweisung in der Patientenaufnahme (Eingangsbereich) ab. Gleichzeitig benötigen wir Ihre Personalien. Ihre uns anvertrauten persönlichen Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt.  Sollten Sie persönlich nicht in der Lage sein, diese Formalitäten zu erledigen, beauftragen Sie bitte eine Angehörige/einen Angehörigen, die/der uns Auskunft geben kann. Sollten Sie außerhalb der gewöhnlichen Bürozeiten ins Krankenhaus kommen, wird die Zentrale Information (Foyer) vorab einige Daten erfragen. Die Patientenaufnahme ist zu den üblichen Bürozeiten geöffnet. Die allgemeinen Vertragsbedingungen liegen dort zu Ihrer Einsichtnahme aus. Sie sind Bestandteil des Krankenhausaufnahmevertrages. Fragen über Eigenbeteiligungen, Wahlleistungen (1-2 Bettzimmer, Chefarzt), Vorauszahlungen für Selbstzahler, werden ebenfalls dort beantwortet. 

ALKOHOL: Nur das Alphabet ist schuld, dass der Alkohol in dieser Broschüre so weit vorne steht. Die Lebensweisheit, dass er Medizin ist, hat im Krankenhaus keine Gültigkeit. Verzichten Sie bitte während Ihres Krankenhausaufenthaltes auf alkoholische Getränke! 

AUFENTHALT AUSSERHALB DER STATION: Wir freuen uns mit Ihnen, wenn Ihre Genesung soweit fortgeschritten ist, dass Sie nicht mehr an das Bett gebunden sind. Im Sommer steht Ihnen für einen Aufenthalt im Freien die Anlagen unseres Gartens zur Verfügung. Verlassen Sie jedoch Ihre Station nur mit Zustimmung der/des ÄrztIn, und unterrichten Sie jeweils eine/n examinierte/n Krankenschwester/-pfleger, damit Termine für Untersuchungen und Visiten mit Ihnen abgesprochen werden können. Bitte denken Sie beim Verlassen der Station an angemessene Bekleidung.

BESUCH: Sicherlich freuen Sie sich über Ihren Besuch. Bitte bedenken Sie aber auch, dass Besuch anstrengend sein kann. Muten Sie also sich und Ihren MitpatientInnen nicht zuviel zu. Wenn Sie oder ein/e MitpatientIn aus Ihrem Zimmer ärztlich oder pflegerische Versorgung brauchen, muss der Besuch für diese Zeit das Krankenzimmer verlassen. Wir bitten um Ihr Verständnis. 

BLUMEN: Blumen bringen Freude. Ob Veilchen oder Rosen, wir versuchen die passende Vase aufzutreiben. Aber lassen Sie sich keine Topfblumen schenken. Diese dürfen aus hygienischen Gründen nicht in Krankenzimmern stehen.

BRANDVERHÜTUNG / BRANDFALL: Krankenhausbrände haben fatale Folgen! Vermeiden Sie bitte deshalb alles, was einen Brand hervorrufen könnte! Grundsätzlich verboten ist offenes Feuer, wie beispielsweise brennende Kerzen. Weisen sie bitte auch Ihren Besuch darauf hin. Im Brandfall sind folgende Verhaltensregeln unbedingt zu beachten:

1. Ruhe bewahren! 2. Den Anweisungen des Personals folgen. 3. Durchzug vermeiden! Deshalb Fenster und Türen schließen. 4. Wenn erforderlich, den ausgeschilderten Fluchtwegen folgen und Notausgänge benutzen. 5. Grundsätzlich keine Aufzüge benutzen!

ENTLASSUNG: Wieder gesund nach Hause geschickt zu werden – das wünscht sich wohl jede/r PatientIn. Den Entlassungstermin legt Ihr/E behandelnde/R Ärzt/In fest. Wenn Sie das Krankenhaus ohne ihre/seine Einwilligung verlassen, übernehmen wir keine Verantwortung. Wenn Sie wieder nach Hause gehen können, sehen Sie nochmals genau nach, ob Sie nichts vergessen haben. 

GESCHENKE: Vielleicht sind Sie froh und dankbar, dass Ihnen geholfen worden ist und möchten es auch ausdrücken. Unser Anliegen ist es: Machen Sie den MitarbeiterInnen im Krankenhaus bitte keine persönlichen Geld- oder Sachgeschenke. Arbeitsvertragliche Bestimmungen untersagen den MitarbeiterInnen die Annahme solcher Zuwendungen. Wenn Sie Ihren Dank ausdrücken wollen - wie wäre es mit ein paar freundlichen Worten? Die können sehrwohl tun. Sollten Sie uns direkt für die Ausstattung des Krankenhauses helfen wollen (z. B. Bilder für Patientenzimmer oder Flure, Spielgeräte für die Kinderstationen u. a.), bitten wir das anzugeben. Das Krankenpflegepersonal wird Ihre Gabe weiterleiten. Wir freuen uns auch über Spenden direkt auf das Spendenkonto der kreuznacher diakonie bei der Bank für Kirche und Diakonie (BLZ 350 601 90) Kontonummer: 55 115 unter Angabe des Spendenzweckes. Sie erhalten dann auch eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. 

HAFTUNG: Auch in Krankenhäusern kommt es leider immer wieder zu Diebstählen. Diebe nutzen das Vertrauen und die Unachtsamkeit von PatientInnen rücksichtslos aus. Bringen Sie möglichst keine Wertsachen und größeren Geldbeträge in unser Krankenhaus mit.  Lassen Sie auch kein Geld oder Wertsachen in der Nachttischschublade liegen. Für Bargeld und Wertgegenstände können wir nicht haften. In Ausnahmefällen deponieren Sie bitte Ihre Wertsachen oder Ihr Bargeld gegen Empfangsbestätigung bei der Krankenhausaufnahme. 

HANDY: Die Benutzung von Handys ist aus sicherheitstechnischen Gründen im Krankenhaus nicht erlaubt. Bitte lassen Sie daher Ihr Handy zu Hause. Auch Ihr Besuch muss das Handy im Krankenhausgebäude ausschalten. Hinweistafeln am Eingang des Krankenhauses weisen darauf hin. 

KOSTEN: Was es “kostet”, im Krankenhaus behandelt zu werden, erfahren Sie aus dem Pflegekostentarif, der auf den Stationen aushängt. Informationen erhalten Sie von den MitarbeiterInnen der Patientenaufnahme. 

MEINUNGEN: “Es recht zu machen jedermann ist eine Kunst, die niemand kann”. Wir wollen es nicht nur bei diesem Spruch belassen: Schreiben Sie uns bitte, was Ihnen in unserem Hause gefallen und nicht gefallen hat. Ihre Anregungen kommen den künftigen PatientInnen zugute. Sie können dazu den Fragebogen am Ende des Patientenmagazins ausfüllen.

NACHSORGE: Für Ihre Nachsorge, Verordnung von Medikamenten, evtl. Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit usw. ist Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt zuständig. Setzen Sie sich bitte nach Ihrer Entlassung mit ihr/ihm in Verbindung. Sie/Er bekommt nach Ihrer Entlassung einen ausführlichen Arztbericht mit Befundung von uns zugesandt. 

PARKEN: Die Sicherheit Ihres Fahrzeuges ist am besten gewährleistet, wenn sie es in Ihrer Garage stehen lassen. Sollten Sie aber doch mit Ihrem Fahrzeug angekommen sein, können Sie es während Ihres Krankenhausaufenthaltes im Parkplatz abstellen. Für die Sicherheit können wir aber leider keine Haftung übernehmen. 

RAUCHEN: Wir verweisen auf das gesetzliche Rauchverbot in Rheinland-Pfalz.

RUFANLAGE: Über die Rufanlage können Sie rund um die Uhr eine Schwester oder einen Pfleger benachrichtigen. Die Funktionsweise wird Ihnen vom Pflegepersonal erläutert. 

SCHWEIGEPFLICHT: Alle ÄrztInnen, das Pflegepersonal und sonstige MitarbeiterInnen des Hauses sind an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Haben Sie deshalb bitte Verständnis, wenn wir weder Freunden noch Verwandten ohne Ihre Zustimmung Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben können. 

UMWELTSCHUTZ: Ein Krankenhaus hat als öffentliche Institution Vorbildfunktion. Leider lassen sich oftmals aus hygienischen Gründen Einwegartikel nicht vermeiden. Um so mehr streben wir einen hohen Standard bei der Entsorgung der anfallenden Abfälle an. Bitte helfen Sie dem Personal, indem Sie beispielsweise Ihren Müll entsprechend den Vorgaben sortieren. Übrigens: Auch der sparsame Umgang mit Strom, Wasser und Heizenergie hilft der Umwelt und ist bei Ihnen zu Hause sicher genauso selbstverständlich wie hier im Krankenhaus.

 






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