Geldauflagen und BußgeldDie Stiftung kreuznacher diakonie nimmt gerne Zuweisungen von Geldauflagen und Bußgeldern entgegen.
In Absprache mit dem Gericht sorgen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Referat Öffentlichkeitsarbeit für die ordnungsgemäße Bearbeitung der zugewiesenen Geldauflagen. Eine unverzügliche Kommunikation über Zahlungseingänge und säumige Zahlungen ist für uns selbstverständlich. Die Stiftung kreuznacher diakonie verfügt über ein eigens eingerichtetes Konto für Bußgeldzuweisungen. So wird sichergestellt, dass Bußgeldzahlerinnen und Bußgeldzahler keine Zuwendungsbescheinigung erhalten. Alle eingehenden Geldzuweisungen werden zu 100 Prozent dem vorgegebenen Zweck zugeführt. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern senden wir Ihnen gerne Überweisungsvordrucke, Adressaufkleber mit Adresse und Bankverbindung sowie Informationen über die Stiftung kreuznacher diakonie zu. Konto für Bußgeldzuweisungen Stiftung kreuznacher diakonie Auf Unterstützung sind folgende Projekte angewiesen
IHR ANSPRECHPARTNER | IHR ANSPRECHPARTNERDiakon Benedikt Schöfferle Referent Fundraising KONTAKT
ADRESSEGeschwister-Scholl-Haus Bösgrunder Weg 12 55543 Bad Kreuznach ANFAHRT |