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Begleitpersonen

Die Mitunterbringung und Verpflegung einer Begleitperson bei medizinischer Notwendigkeit ist je nach Verfügbarkeit und Belegung auf Station möglich.

Ob die Mitaufnahme einer Begleitperson aus medizinischer Sicht begründet ist, entscheidet der behandelnde Stationsarzt./die Stationsärztin.






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