KuratoriumDas Kuratorium ist das Aufsichtsorgan der Stiftung und besteht aus mindestens 12 bis maximal 14 ehrenamtlichen Mitgliedern, die bereit sind, die Stiftung im Sinne der Diakonie zu fördern.Dem Kuratorium gehören an: a. ein hauptamtliches Mitglied der Leitung der Evangelischen Kirche im Rheinland, das von dieser entsandt wird, b. zwei Mitglieder der Diakonischen Gemeinschaft Paulinum, die hauptamtlich Mitarbeitende der Stiftung kreuznacher diakonie sind und von der Gemeinschaft entsandt werden, c. zwei Mitglieder der Mitarbeitervertretung, die von dieser entsandt werden, d. sieben bis neun weitere Mitglieder, von denen eins Superintendentin / Superintendent eines Kirchenkreises, in dem sich Einrichtungen der Stiftung kreuznacher diakonie befinden, sein muss; ein Mitglied soll aus dem Bereich Diakonie kommen. Die sieben bis neun weiteren Mitglieder werden vom Kuratorium im Rahmen des Kooptationsverfahrens gewählt. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des 6. Kalenderjahres nach dem Jahr der Wahl. Die Wahl der Superintendentin / des Superintendenten gilt längstens für ihre / seine Amtszeit. Bei einer Wahl sollen Persönlichkeiten aus Kirche, Gesellschaft und der freien Wirtschaft Berücksichtigung finden. Wiederwahl ist möglich. Vorschläge zur Wahl bereitet der Kuratoriumsausschuss vor.
|