Finanzierung
Wie finanziert sich der Aufenthalt im Aenne Wimmers Hospiz? Ein Überblick
Der gesetzliche Anspruch auf palliative Pflege ist in §39a des Sozialgesetzbuches 5 geregelt (siehe weiterführender Link). Der Aufenthalt wird durch eine Mischfinanzierung sichergestellt. Die zu erbringenden Kosten verteilen sich bei gesetzlich Versicherten auf mehrere Kostenträger:
- Eigenanteil des Trägers (5% des Pflegesatzes, dieser finanziert sich zum Teil durch Spenden)
- Krankenversicherung
und
- Pflegeversicherung.
Für eine individuelle Beratung steht Ihnen auch für diese Fragen die Hospizleitung zur Verfügung.
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