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Patientenfürsprecher

Gemäß § 8 Saarländisches Krankenhausgesetz (SKHG) ist vorgesehen, dass in jedem Krankenhaus ein Patientenfürsprecher benannt wird. Der unmittelbare Zugang zum Patientenfürsprecher muss gewährt sein.

Aufgaben
Der Patientenfürsprecher vertritt die Interessen der Patientinnen und Patienten gegenüber dem Krankenhaus im Rahmen dieses Gesetzes. Er wird auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen und Patienten tätig und prüft deren Anregungen, Bitten sowie Beschwerden. Er kann sich mit ihrem Einverständnis unmittelbar an den Krankenhausträger, die Klinikleitung sowie sonstige zuständige Institutionen/Behörden wenden. Der Patientenfürsprecher hat über alle Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.

Patientenfürsprecher in unserem Klinikum ist Herr Werner Ohnesorg. Er ist montags bis freitags telefonisch zu Hause zu erreichen. Zu einem persönlichen Gespräch steht er Ihnen gerne jeden Montag ab 17.00 Uhr im Krankenhaus sowie nach telefonischer Absprache zur Verfügung. Gerne können Sie ihm auch eine Nachricht an der Information unseres Klinikums hinterlassen.






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IHR ANSPRECHPARTNER

Werner  Ohnesorg
Patientenfürsprecher

KONTAKT

Tel.06821 29 00 951 (privat, Montag bis Freitag, auch Anrufbeantworter)
Tel.06821 18-0

ADRESSE

Zimmer 009 / EG
Brunnenstraße 20
66538 Neunkirchen

SPRECHZEITEN

Mo17 Uhr
und nach Absprache

ANFAHRT