SozialdienstDer Krankenhaussozialdienst ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung im Krankenhaus durch fachliche Hilfen. Er unterstützt Patientinnen, die persönliche und soziale Probleme im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung oder Behinderung und deren Auswirkungen auf ihr Leben und das ihrer Angehörigen haben.Die Mitarbeiterinnen unterstützen bei der Problemlösung gemeinsam mit allen Berufsgruppen im Krankenhaus. Auch Personen und Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses werden in die Beratung durch den Sozialdienst einbezogen. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten/der Patientin ist für die Mitarbeiterinnen dabei die Richtschnur in ihren Maßnahmen. Aufgaben des Krankenhaussozialdienstes 1. Wiedereingliederung älterer Patient/innen in den eigenen Haushalt
2. Heimangelegenheiten
3. Beratung in Konfliktsituationen
4. Beratung und Vermittlung von Rehabilitationsmaßnahmen
5. Beratung und Beantragung von wirtschaftlichen Hilfen
6. Sonstige Maßnahmen und Hilfen
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