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Zimmerwahlleistungen

Die Wahlleistungen Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer beinhaltet die Unterbringung alleine/zu zweit in Zimmern mit Dusche, sofern die Belegung auf der Station dies zulässt.

Die Wahlleistung muss vor der Inanspruchnahme schriftlich vereinbart werden (Wahlleistungsvertrag).

Folgende Leistungen sind im Preis für die Zimmerwahlleistung enthalten:

  • die kostenlose Fernsehbenutzung
  • die Grundgebühr Telefon
  • Wahlmöglichkeit für Verpflegung (sofern med. möglich)
  • Zusatzwahlmenü (Frühstück, Mittagessen, Abendessen)
  • zusätzliche Getränke  sowie Nachmittagskaffee mit Kuchen
  • kostenlose regionale Tageszeitung
  • Begrüßungsheftchen
  • Badetuch, Handtuchwechsel, häufiger Bettwäschewechsel

Die Preise für die Zimmerwahlleistung sind im Pflegekostentarif festgelegt. Dieser liegt an der Information und in der Patientenaufnahme zur Einsicht für Sie bereit. 

 






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