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Diakonie Krankenhaus
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Hausordnung

für Patient/inn/en, Begleitpersonen und Besucher/innen unseres Hauses

1.  Auch im Krankenhaus kommen wir nicht ohne gegenseitige Rücksichtnahme und ohne einige Regeln des Zusammenlebens aus. Diese Hausordnung soll daher zu einer ruhigen und harmonischen Atmosphäre beitragen, in der Sie sich wohlfühlen.

2. Verbindlich sind die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ und der Pflegekostentarif des Krankenhauses.

3. Die Haftung des Krankenhauses für persönliches Eigentum ist begrenzt. Für Geldbeträge und Wertsachen haftet das Krankenhaus nur, wenn diese bei der Hauptkasse des Diakonie Krankenhauses Stadt Kirn gegen Empfangsbescheinigung in Verwahrung gegeben wurden.

4. Tiere dürfen nicht ins Krankenhaus mitgenommen werden.

5. Fundsachen und zurückgelassene Sachen sind der Verwaltung (ggf. über die Stationsleitung) zu übergeben. Hierüber wird eine Empfangsbescheinigung ausgestellt.

6. Einrichtungsgegenstände und Anlagen sind schonend zu behandeln. Schuldhafte Beschädigungen verpflichten zu Schadenersatz.

7. Eine gewerbliche oder politische Tätigkeit ist im Krankenhaus nicht gestattet.

8. Die Besuchszeiten sind für alle Abteilungen verbindlich. Ausnahmen können nur die Stationsleitungen erteilen. Wir bitten um besondere Ruhe während der Mittagszeit, 13.00 - 14.00 Uhr, und während der Nachtzeit, 22.00 - 6.00 Uhr.

9. Die Einnahme von alkoholischen Getränken ist in eingeschränktem Umfang nur mit ärztlicher Erlaubnis zulässig.

10. Rauchen ist nur in den besonders gekennzeichneten Räumen gestattet. In allen anderen Räumen und Fluren gilt Rauchverbot.

11. Zu den ärztlichen Visiten, zur Ausführung von Verordnungen und zu den Mahlzeiten müssen PatientInnen in ihrem Krankenzimmer sein.

12. Für die Dauer der ärztlichen oder pflegerischen Maßnahmen hat der Besucher, auch während der offiziellen Besuchszeiten, das Krankenzimmer sofort und unaufgefordert zur verlassen.

13. Nur die von den Ärzten des Krankenhauses verordneten Medikamente und Heilmittel sind zu verwenden.

14. Verläßt der Patient das Krankenhaus - auch nur vorübergehend - vor offizieller Entlassung, so geschieht dies in jedem Fall auf eigene Gefahr und Verantwortung.

15. Rundfunk- und Fernsehgeräte dürfen nur mit Zustimmung der Stationsleitung aufgestellt werden. Durch den Betrieb der Geräte dürfen MitpatientInnen nicht gestört werden.

16. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anordnungen des Krankenhauses können PatientInnen, Begleitpersonen oder BesucherInnen aus dem Krankenhaus verwiesen werden.

17. Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Krankenhaus dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Geschäftsführung vorgenommen werden.

18. Weitere Informationen bitten wir der Patientenbroschüre zu entnehmen.

 

 



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