COVID-19 InfektionsschutzBesuchsregelung ab 1.10.2022Ab dem 01.10.2022 treten für medizinische Einrichtungen neue Regelungen in Bezug auf die Prävention zur Ausbreitung von Covid-19 in Kraft.
Für alle Besuchenden gilt: Nachweis eines aktuellen, negativen Testergebnisses sowie das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes. Der Schnelltest darf nicht älter als 24h sein, ein PCR-Test nicht älter als 48h. Es werden Besucherlisten geführt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.