Landtag Rheinland-Pfalz
Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung.Er vertritt das Volk, wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung, beschließt die Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an der Willensbildung des Landes mit.