Wie werden Um- und Ausbaumaßnahmen finanziert?
Zustandserfassung und -bewertung
Ausgangspunkt aller Überlegungen ist – neben eventuellen Unfallhäufungen – der Zustand der Straßen. Diesen erfassen zwei Spezialfahrzeuge, die die Straßen in ganz Rheinland-Pfalz abfahren. Während der Fahrt nehmen sie dabei permanent den Zustand der Fahrbahn auf. Dabei werden beispielsweise Unebenheiten, Risse, Querneigungen und die Griffigkeit der Fahrbahn gespeichert. Aus den Ergebnissen der Kontrollfahrten werden Zustandswerte von 1,0 (sehr gut) bis 5,0 (schlecht) abgeleitet.
Maßnahmendefinition
Schneiden Streckenabschnitte bei der Zustandsbewertung schlecht ab, gilt es im nächsten Schritt zu untersuchen, welche Baumaßnahme den guten Straßenzustand wieder herstellt.
Folgende Fragen sind dabei unter anderem zu klären:
- Was ist eine sinnvolle Abschnittsbildung bzw. Länge der Baumaßnahme?
- Muss die Straße voll ausgebaut werden oder genügt ein Teilausbau, bei dem eventuell noch intakte Schichten beibehalten werden können?
- Ist die Fahrbahn breit genug oder muss sie verbreitert werden?
- Ist eine Streckenoptimierung nötig (beispielsweise bei gefährlichen Kurven)?
- Wie hoch sind die Kosten der geplanten Maßnahme?
Maßnahmenbewertung
Nicht alle Projekte können gleichzeitig in Angriff genommen werden. Deshalb müssen diese nach Priorität geordnet werden. Neben dem Straßenzustand und der Kosten spielen hierbei auch Kriterien wie Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung oder auch Synergieeffekte mit Radewege- oder Kanalbaumaßnahmen eine Rolle. Mit Hilfe einer so genannten Nutzwertanalyse wird dann auf Grund der genannten Kriterien eine Planungsgrundlage erstellt. Auf deren Basis werden die einzelnen Projekte dann im Detail geplant und soweit geführt, dass der Bau beginnen kann.
Finanzierung
Bevor dieser jedoch tatsächlich beginnen kann, muss die Finanzierung geklärt sein. Diese erfolgt durch den jeweiligen Träger der Straßenbaulast - also zum Beispiel das Land für Landesstraßen oder der jeweilige Kreis für Kreisstraßen. Auf der Grundlage des verfügbaren Baugeldes erstellt der Landesbetrieb Mobilität jährliche (für die Landesstraßen in der Regel zweijährliche) Bauprogramme. Auf Basis dieser Programme entscheiden dann die jeweiligen Beschlussgremien (Landtag oder die Kreistage), welche Projekte realisiert werden.