Großraum- und Schwerverkehr
In Rheinland-Pfalz erteilen die Kreisverwaltungen solche Erlaubnisse und Genehmigungen. In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten sind die Stadtverwaltungen dafür zuständig. Örtlich zuständig ist gemäß § 47 StVO diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.
Der Landesbetrieb Mobilität ist sogenannte Anhörungsbehörde für Rheinland-Pfalz und gibt seinerseits Stellungnahmen für den Straßenbau ab. Auch hört er gegebenenfalls weitere untere Verkehrsbehörden an, wenn die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde dies fordert.
Hinweise für das Antrags- und Genehmigungsverfahren enthalten die Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST), mit denen 1992 eine einheitliche, für alle Bundesländer verbindliche Verfahrensweise eingeführt wurde. Für den Antrag zur Erlaubnis/Genehmigung enthalten die RGST ein einheitliches Formular und einen Katalog mit Standardauflagen und Bearbeitungshinweisen. Diese Dokumente stehen rechts im Downloadbereich bereit.
Der Landesbetrieb Mobilität unterstützt die Entwicklung und Anwendung von VEMAGS, also das internetbasierte Online-Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte der 16 Bundesländer und des Bundes.